Der Zutritt zum Gebäude des Sozialgerichts Fulda erfolgt für gehbehinderte Menschen durch den Haupteingang „Am Hopfengarten 3“.
Das Gericht verfügt über keine eigenen Besucherparkplätze. Kostenpflichtige Parkplätze stehen um das Gerichtsgebäude in eingeschränktem Umfang zur Verfügung (siehe unter "Weitere Informationen / Wegbeschreibung").
Im Gebäude des Sozialgerichtes steht ein Aufzug zur Verfügung, so dass die Rechtsantragsstelle im 1. Obergeschoss für gehbehinderte Menschen - auch mit Elektrorollstühlen - erreichbar sind. Beachten Sie bitte, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Rechtsantragstelle aktuell für persönliche Vorsprachen nicht geöffnet hat; Rückfragen werden aber unter
- Telefon: +49 661 924 - 2514 und
- Telefon: +49 661 924 - 2513
gerne beantwortet.
Bestehen besondere Umstände, die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter des Sozialgerichtes erfordern, nehmen Sie bitte rechtzeitig vor dem Termin mit der Zentrale des Sozialgerichtes Fulda
- Telefon: +49 661 924 - 2510
Kontakt auf.