Güterichterinnen

Am Sozialgericht Fulda stehen Ihnen zwei Güterichterinnen zur Verfügung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch (+49 661 924 - 2510) an das Sozialgericht Fulda.

Seit dem 1. August 2013 ist aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften für alle Gerichtsbarkeiten das so genannte „Güterichterverfahren“ als richterliche Aufgabe eingeführt. Hiernach kann das Gericht in einem bereits anhängigen Gerichtsverfahren die Beteiligten für einen Güteversuch vor einen hierfür bestimmten Güterichter verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Zur Entscheidung des Rechtsstreits (durch Urteil oder Beschluss) ist er hingegen nicht befugt.

Der Güteversuch kann vom Gericht sowie von den Verfahrensbeteiligten angeregt werden. Das Verfahren wird regelmäßig nur dann an den Güterichter verwiesen, wenn die Beteiligten hierzu ihre Zustimmung erklärt haben. Kosten für dieses Verfahren entstehen den Beteiligten nicht. Alle Güterichterinnen und Güterichter der hessischen Sozialgerichtsbarkeit haben eine Mediationsausbildung. Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich die Mediation in vielen Fällen als die konfliktangemessene Methode der einvernehmlichen Streitbeilegung bewährt.

Direktor des Sozialgerichts Prof. Dr. Carsten Schütz betont, dass insbesondere in solchen Verfahren, in denen die Beteiligten auch nach Abschluss eines konkreten Gerichtsverfahrens weiterhin etwa wegen Leistungsbezugs in Kontakt stehen, ein Güterichterverfahren sinnvoll sein kann. Denn es bietet die Gelegenheit, außerhalb der oft engen Grenzen des Prozessrechts Probleme zwischen den Beteiligten anzusprechen und dies zusätzlich oder grundsätzlich zu klären. Dies ist innerhalb eines formalisierten Gerichtsverfahrens, das immer nur einen Aspekt einer Problemlage in Form des Streitgegenstands betrachtet, kaum möglich. Aber auch in anderen Fällen gibt die Methode der Mediation die Chance, in strukturierten, interessensgerichteten Gesprächen unter Leitung der Güterichterin eine einvernehmliche und Rechtsfrieden schaffende Lösung zu finden. Daher sind alle Rechtsuchenden, selbst bei Vertretung durch Anwälte oder Sozialverbände, gut beraten, das Güterichterverfahren ernstlich zu erwägen.

Am SG Fulda erfolgen die Güterichterverfahren durch die Richterinnen Dr. Elena Fischer-Zens und Karen Niehues. Das Verfahren ist für Beteiligte kostenlos.