Gebäudeansicht des Sozialgerichts Darmstadt

Sozialgericht Darmstadt

Kontakt

Sozialgericht Darmstadt

Fax

+49 611 32761 - 8515

Steubenplatz 14
64293 Darmstadt

DE-Mail: sg-darmstadt@egvp.de-mail.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise

Aus Gründen des Infektionsschutzes, werden Sie gebeten von einem Besuch abzusehen, sofern sie unter nicht unerheblichen Erkältungssymptomen leiden (Fieber, starker Schnupfen, Husten, Halsschmerzen). Wenn Ihr persönliches Erscheinen bei Gericht angeordnet ist oder Sie als Zeuge geladen wurden, legen Sie bitte ein Attest vor.

Die Rechtsantragsstelle steht nach Beendigung der Corona-Pandemie wieder zur Verfügung, jedoch nicht jederzeit. Sie werden in Ihrem eigenen Interesse daher gebeten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit sichergestellt ist, dass ein entsprechender Mitarbeiter im Haus ist. Nach wie vor besteht die Gelegenheit, ein leicht verständliches Klage-/Antragsformular zu downloaden oder im Gericht abzuholen. Die Formulare liegen im Eingangsbereich des Gerichts aus oder Sie können unter „Weitere Informationen“ und „Formulare“ downloaden. Fragen zum Formular werden auch telefonisch beantwortet.

Es ist nicht möglich, per E-Mail Rechtsmittel einzulegen, Anträge zu stellen oder in laufenden Verfahren Schriftsätze einzureichen.

Rechtsmittel, Anträge und Verfahrensschriftsätze, die per E-Mail bei dem Gericht eingehen, bleiben unbearbeitet. Sie werden weder zur Kenntnis genommen noch beantwortet.

Bei dem Sozialgericht Darmstadt ist das sogenannte Digifax eingerichtet, womit es möglich ist, eingehende Schreiben elektronisch weiterzuverarbeiten. 

Grundsätzlich können Sie ab sofort alle Schriftsätze per Telefax an das Sozialgericht Darmstadt an folgende Telefaxnnummer

+49 611 32761 - 8515

senden.

Damit keine Zweifel an der Urheberschaft solcher Schriftsätze auftreten, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass diese unterschrieben sind. Wenn Sie sicherstellen können, dass Sie per Telefax durchgängig erreichbar sind, können Sie dies dem Gericht mitteilen. Liegt hier eine solche Mitteilung vor, erfolgt der weitere Schriftverkehr seitens des Sozialgerichts normalerweise ausschließlich per Telefax. Auch Sie müssen dann keine Schriftsätze mehr im Original auf dem Postweg nachreichen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mittels einfacher E-Mail eine Kommunikation mit dem Gericht nicht möglich ist.

Durch Einwurf einer Postsendung in den gekennzeichneten Fristenbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden.

Der gemeinsame Fristenbriefkasten für das Hessische Landessozialgericht, das Sozialgericht Darmstadt und das Arbeitsgericht Darmstadt befindet sich rechts neben dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes (Steubenplatz 14).