Gebäudeansicht des Sozialgerichts Frankfurt am Main

Sozialgericht Frankfurt am Main

Kontakt

Sozialgericht Frankfurt am Main

Gutleutstraße 136
60327 Frankfurt am Main

Telefon Zentrale: +49 69 1535 0 
Telefon Rechtsantragstelle: +49 69 1535 6789

Telefax: +49 611 32761 8518

Es ist nicht möglich, per E-Mail Rechtsmittel einzulegen, Anträge zu stellen oder in laufenden Verfahren Schriftsätze einzureichen.

Rechtsmittel, Anträge und Verfahrensschriftsätze, die per E-Mail bei dem Gericht eingehen, bleiben unbearbeitet. Sie werden weder zur Kenntnis genommen noch beantwortet.

Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Während unserer Sprechzeiten erreichen Sie zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr die unten genannten Stellen telefonisch. Halten Sie (wenn vorhanden) ein Aktenzeichen sowie Zettel und Stift bereit und haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie am Telefon nur Auskünfte auf konkrete Fragen erhalten können. Rechtsauskünfte werden grundsätzlich nicht durch das Gericht erteilt. 

In drei einfachen Schritten gelangen Sie zur elektronischen Akteneinsicht:

  1. Sie stellen einen Antrag auf elektronische Akteneinsicht beim Sozialgerichts Frankfurt am Main. Das Gericht entscheidet über Art und Umfang Ihrer Akteneinsicht und registriert Sie im sicheren Verzeichnisdienst SAFE (Voraussetzung für die Akteneinsicht).
  2. Das Sozialgericht Frankfurt am Main teilt Ihnen auf sicherem Weg die folgenden Zugangsdaten mit: Benutzername (bestehend aus mindestens fünf Zeichen, in der Regel Ihr Vor- und Nachname), Passwort (bestehend aus mindestens acht Zeichen, inklusive Groß- und Kleinschreibung, Ziffern sowie Sonderzeichen), Ihre SAFE-ID.
  3. Sie loggen sich mit den genannten Daten auf der Homepage www.akteneinsichtsportal.deÖffnet sich in einem neuen Fenster ein und gelangen zur Übersicht über die bereitgestellten elektronischen Akten.

Ihr Zugriff ist in der Regel auf 30 Tage beschränkt.

Hinweis:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besitzen bereits flächendeckend einen permanenten Zugriff, da sie sich über ihr so genanntes besonderes Anwaltspostfach (beA) anmelden können. Sie erhalten auf sicherem Weg lediglich eine Mitteilung, dass eine Akte zur Einsicht im Akteneinsichtsportal für sie bereitliegt.

Schauen Sie zunächst in der Landesrechtsprechungsdatenbank (LaReDa)Öffnet sich in einem neuen Fenster nach der von Ihnen gesuchten Entscheidung.

Sollte die Entscheidung dort nicht zu finden sein, können Sie unter Angabe

  • des Aktenzeichen des Sozialgerichts Frankfurt am Main,
  • der Darlegung eines berechtigten Interesses an der Entscheidung sowie
  • einer Kostenübernahmeerklärung (0,50 EUR je Seite für die ersten 50 Seiten, danach 0,15 EUR je Seite)

die gewünschte Entscheidung schriftlich anfordern.

Der Fristenbriefkasten befindet sich direkt neben dem Haupteingang in der Gutleutstraße 136.

Durch Einwurf einer Postsendung in diesen Briefkasten kann auch außerhalb der Geschäfts- oder Sprechzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden.

Der Einwurf der Post wird taggenau dokumentiert und belegt den fristgerechten Zugang.

Achten Sie bei Ihren schriftlichen Eingaben bitte darauf, möglichst keine Tackerklammern oder Klebestreifen zu verwenden. Nutzen Sie besser
Büroklammern. Sie erleichtern damit das Einscannen und digitalisieren Ihrer Post und beschleunigen damit die Abarbeitung Ihres Anliegens in der elektronischen Akte.

Verfahrensablauf nach Antrag auf einstweilige Anordnung

Eilverfahren vor dem Sozialgericht (kurz & knapp)

Nachdem ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht gestellt wurde, läuft das Verfahren im Sinne des effektiven Rechtsschutzes in der Regel sehr schnell und regelmäßig schriftlich ab.

1. Aktenzeichen und Vorverfahren

Das Gericht erfasst den Eilantrag und teilt ihm umgehend ein Aktenzeichen mit. Gleichzeitig wird der Antrag zur direkten Kenntnisnahme an den Antragsgegner (z. B. das Jobcenter, die Krankenkasse oder das Sozialamt) übermittelt.

2. Stellungnahme der Gegenseite (Anhörung)

Das Gericht setzt der Behörde eine sehr kurze Frist zur Stellungnahme. Diese beträgt im Eilverfahren meist nur wenige Tage bis maximal zwei Wochen. Die Behörde muss sich zum Sachverhalt äußern und ist verpflichtet, die relevanten Verwaltungsakten an das Gericht zu übersenden.

3. Erwiderung des Antragstellers

Die Stellungnahme der Behörde wird dem Antragsteller zugesendet. Falls die Gegenseite unzutreffende aus seiner Sicht Angaben macht oder wesentliche Punkte unberücksichtigt gelassen hat, besteht nun zumeist die Möglichkeit (und Notwendigkeit), hierauf kurz schriftlich zu erwidern.

4. Entscheidung des Gerichts (Beschluss)

Da es sich um ein beschleunigtes Eilverfahren handelt, findet fast nie ein Termin im Gericht (mündliche Verhandlung, Erörterungstermin) statt. Das Gericht entscheidet unmittelbar auf Basis der Aktenlage per Beschluss.

WICHTIG ZU WISSEN (RECHTSMITTEL)

Bei Verfahren über eine einstweilige Anordnung ist für ein erfolgreiches Eilverfahren nicht nur erforderlich, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf die begehrte Leistung besteht, sondern auch, dass ein besonderes Eilbedürfnis besteht.

Gegen den Beschluss des Sozialgerichts kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Beschwerde zum zuständigen Landessozialgericht (LSG) eingelegt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 750 Euro übersteigt oder das Gesetz die Beschwerde nicht anderweitig ausschließt.

Der Verfahrensablauf vor dem Sozialgericht

Kurzübersicht nach Einreichung einer Klage

Nachdem eine Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht wurde, folgt das Verfahren einem gesetzlich strukturierten Ablauf. Hier ist der weitere Fortgang im Überblick dargestellt:

1. Eingangsbestätigung und Aktenzeichen

Das Gericht erfasst die Klage formal, vergibt ein verbindliches Aktenzeichen und übersendet dem Kläger (oder dessen Rechtsvertretung) eine Eingangsbestätigung. Dieses Aktenzeichen ist bei jedem weiteren Schriftverkehr zwingend anzugeben.

2. Zustellung und Klageerwiderung

Das Sozialgericht stellt die Klageschrift dem Beklagten (z. B. der Rentenversicherung, dem Jobcenter oder der Krankenkasse) zu. Die Behörde wird aufgefordert, die vollständigen Verwaltungsakten vorzulegen und eine schriftliche Stellungnahme (Klageerwiderung) abzugeben.

3. Schriftliches Vorverfahren und Sachverhaltsermittlung

Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz: Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen und ist nicht an das Vorbringen der Beteiligten gebunden. Die Schriftsätze werden zwischen den Parteien ausgetauscht. Häufig werden Beweise erhoben durch:

Einholung von Befundberichten der behandelnden Ärzte, Medizinische Sachverständigengutachten, Auskünfte von Arbeitgebern oder anderen Behörden.

4. Erörterungstermin (optional)

Der zuständige Richter kann die Beteiligten zu einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin laden. Ziel ist es, die Sach- und Rechtslage persönlich zu besprechen, offene Fragen unbürokratisch zu klären oder eine gütliche Einigung (Vergleich) zu erzielen.

5. Mündliche Verhandlung

Führt das schriftliche Verfahren zu keiner Erledigung, beraumt das Gericht eine öffentliche mündliche Verhandlung an. Die Entscheidung ergeht durch die Kammer, bestehend aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die Parteien erhalten Gelegenheit, ihre Standpunkte kurz mündlich vorzutragen bzw. zu präzisieren.

Hinweis: Mit Einverständnis beider Beteiligten kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Urteil im schriftlichen Verfahren entscheiden. Bietet der Rechtsstreit keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtliche Art und ist der Sachverhalt geklärt, kommt auch eine schriftliche Entscheidung durch Gerichtsbescheid in Betracht.

6. Abschluss des Verfahrens

Das gerichtliche Verfahren endet regulär durch:

Urteil / Gerichtsbescheid: Die verbindliche Entscheidung des Gerichts.

Vergleich: Eine gütliche Einigung zwischen Kläger und Behörde.

Klagerücknahme oder Anerkenntnis: Der Kläger zieht die Klage zurück (z. B. bei Aussichtslosigkeit) oder die Behörde gibt dem Begehren vollumfänglich nach.

WICHTIGE ZUSATZINFORMATIONEN

Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen in der Regel gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Die Verfahrensdauer kann aufgrund der von Amts wegen durchzuführenden Sachverhalts- und Beweisermittlung (insb. bei medizinischen Gutachten) mehrere Monate bis hin zu einigen Jahren betragen.

Aufgaben und Services

in alphabetischer Reihenfolge

Lehrer steht vor Auszubildenden, die nur unscharf zu erkennen sind.

Karriere

Ausbildung

Die Sozialgerichte bieten eine Vielzahl von spannenden und abwechslungsreichen Ausbildungs- und Studienplätzen an.

Mann im Anzug steht mit ausgebreiteten Armen vor hohen Gebäuden.

Überblick

Karriere

Ausbildung, Studium und Berufstätigkeit in der hessischen Justiz.

Das Sozialgericht Frankfurt am Main verfügt derzeit über 43 Kammern, die mit der Rechtsprechung betraut sind. Jeder Kammer ist eine Serviceeinheit zugeordnet, in der der Schriftverkehr abgewickelt wird. Diese Serviceeinheiten sind die erste Kontaktstelle für das rechtsuchende Publikum.

Die Gerichtsverwaltung ist für Personalangelegenheiten, den Haushalt und das Rechnungswesen sowie andere organisatorische Angelegenheiten zur Sicherstellung eines reibungslosen Gerichtsbetriebs zuständig.

Gerichts- und Geschäftsleitung:

  • Präsident: Prof. Dr. Müller
  • Vizepräsidentin: Dr. Baum
  • Weitere aufsichtführende Richterin: Heinemann
  • Geschäftsleiter: Wiegand
  • Stellvertretende Geschäftsleiterin: Uhl
Mann sitzt an einem Schreibtisch mit einem Notebook, einer Kladde und einer Topfpflanze.

SG Frankfurt

Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle bietet Unterstützung u. a. bei der formalen Erstellung von Klagen und Anträgen.

Ein Headset hängt an einem aufgeklappten Laptop.

SG Frankfurt

Rechtsantragstelle online

Service für Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung unsere Rechtsantragstelle nicht aufsuchen können.

Smartphone, auf dem ein Mann tippt.

SG Frankfurt

Telefonverzeichnis

Über diese Telefonnummern können Sie unsere Organisationseinheiten erreichen.

Kleiner Junge steht auf einem Feld und schaut auf eine Landkarte.

SG Frankfurt

Wegbeschreibung

Wir erläutern die Anfahrt zu dem Sozialgericht Frankfurt am Main.

Zum Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Frankfurt am Main gehören neben den Städten Frankfurt am Main und Hanau auch der Hochtaunuskreis sowie der Main-Kinzig-Kreis. 

Aufgeschlagenes Buch von unten betrachtet - die Seiten sind fächerförmig angeordnet.

Schwerpunkte

Themen der Sozialgerichtsbarkeit

Weitere Aufgaben, Leistungen und sonstige Informationen über die Sozialgerichtsbarkeit.

Weitere Infos

Gebäudeansicht des Sozialgerichts Frankfurt am Main.

SG Frankfurt

Geschichte

Informieren Sie sich über die Entwicklung der Sozialgerichtsbarkeit und des Sozialgerichts Frankfurt im Laufe der Zeit.

Wer arbeitet bei einem Gericht?
Wie sieht der Arbeitstag an einem Gericht aus?
Was ist eigentlich ein Sozialgericht?
Und wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab?

Die Aufgaben der Justiz sind vielfältig, besonders beim Sozialgericht.

Folgende Einblicke und Angebote wirst Du im Rahmen des Girls´ and Boys´ Day beim Sozialgericht Frankfurt am Main erhalten:

  • Rundgang durch das Sozialgericht
  • Besuch einer öffentlichen Sitzung
  • Allgemeine Informationen über Aufgaben und Organisation des Sozialgerichts Frankfurt am Main sowie Ausbildungsberufe in der Justiz
  • Fragerunde mit einer Sozialrichterin oder einem Sozialrichter

Wir haben Dein Interesse geweckt?

Dann suche uns auf der offiziellen Homepage des Girls‘ bzw. Boys‘ Day unter www.girls-day.deÖffnet sich in einem neuen Fenster bzw. www.boys-day.deÖffnet sich in einem neuen Fenster und bewirb dich zu gegebener Zeit (im April eines jeden Jahres) !

Wir freuen uns auf Dich.

Schlagworte zum Thema