Sozialgericht Fulda

Sozialgericht Fulda schafft Akten aus Papier ab

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Nr. 01/2023

Während Johannes Gutenberg vor über 500 Jahren den modernen Buchdruck erfunden hat, werden Papier und Drucker in der heutigen Welt zunehmend abgeschafft. Diese Digitalisierung macht auch vor der Justiz nicht Halt. Seit dem 1. Mai 2023 sind nunmehr alle Verfahrensakten, die beim Sozialgericht Fulda neu angelegt werden, ausschließlich elektronisch zu führen. Eine Akte aus Papier, wie seit Jahrhunderten selbstverständlich, existiert nicht mehr. Akten, die bis April 2023 bereits in Papierform angelegt waren, werden im Ganzen in Papierform weitgeführt, gibt es sämtlich aber ebenfalls parallel in digitaler Form.

Die damit verbundenen Änderungen der gesamten Arbeitsabläufe sind umfassend und betreffen den richterlichen und mehr noch den nichtrichterlichen Arbeitsplatz. Direktor des Sozialgerichts Prof. Dr. Carsten Schütz lobt dabei die hohe Motivation sämtlicher Bediensteter des Gerichts: „Alle haben mit innovationsoffenem Engagement an den zahlreichen Schulungen teilgenommen und sind froh, die digitale Justiz nun auch in der Praxis anzuwenden. Hierfür gilt mein ausdrücklicher Dank. Denn der Erfolg des Projekts ’elektronische Akte‘ hängt entscheidend von den Menschen in den Gerichten ab.“

Die elektronische Aktenführung erfolgt mit Hilfe der eigens hierfür mit anderen Bundesländern entwickelten Software e²A. Die Phase, in der die Software unter Realbedingungen für die Nutzer verfügbar gemacht worden ist („Go-live“), hat beim Sozialgericht Fulda etwa einen Monat gedauert.

Mit dem Start der „führenden“ elektronischen Akten beim Sozialgericht Fulda ist die Umstellung in der hiesigen Sozialgerichtsbarkeit nunmehr vollständig vollzogen. Sie gilt damit als Vorreiter der elektronischen Aktenführung in der hessischen Justiz.

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