Sozialgericht Marburg

Sozialgericht Marburg erzielte in 2020 außergewöhnlich hohe Erledigungsquote

Die Eingangszahlen für Klagen und Eilanträge stiegen moderat um 7,5 %.

Das „Corona-Jahr“ 2020 ist auch an dem Sozialgericht Marburg nicht spurlos vorübergegangen. So mussten infolge des bereits am 16. März 2020 angeordneten ersten Lockdown Arbeitsabläufe verändert und die Sitzungstätigkeiten (mündliche Verhandlungen in Kammerbesetzungen und Erörterungstermine) zeitweise reduziert werden. Gleiches gilt für die von Anfang November bis zum Jahresende geltenden Verschärfungen des zweiten Lockdown. Dennoch konnte der Direktor des Sozialgerichts Marburg, Dr. Hans Heuser, bei Vorlage der statistischen Zahlen für das Kalenderjahr 2020 berichten, dass in den 366 Tagen des abgelaufenen Jahres eine außergewöhnlich hohe Erledigungsquote erreicht worden ist.

Die statistische Auswertung des umfangreichen Zahlenmaterials beginnt aber mit der Darstellung der Eingangszahlen von Klagen und Eilanträgen. Nach den Worten des Direktors sind im Jahr 2020 2.550 Klagen und Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen eingereicht worden. Dies waren 7,5 % mehr als in 2019, wo 2.372 Eingänge registriert worden waren.

Der Anstieg ist allein auf verstärkte Klageerhebung von Krankenhäusern gegen die Krankenkassen eingetreten; häufig gehen die Klagen am Jahresende ein, um die Verjährung von Ansprüchen zu verhindern. Im Bereich der Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V ist ein Anstieg der Klageeingangszahlen von 416 in 2019 auf 760 in 2020 eingetreten. In fast allen anderen Rechtsgebieten ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen, der durch die KR-Verfahren in den umgekehrten Trend umgewandelt wird. So sind die Eingangszahlen bei der Rentenversicherung nach dem SGB VI von 228 in 2019 auf 196 in 2020 zurückgegangen, bei der Arbeitslosenversicherung I nach dem SGB III von 93 auf 85, bei der Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II („Hartz 4“) von 291 auf 192, im Kassenarzt-/Vertragsarztrecht von 547 auf 530, im Bereich des Schwerbehindertenrechts nach dem SGB IX von 188 auf 169 Eingänge, in der Sozialhilfe nach dem SGB XII von 120 auf 110 und in der Pflegeversicherung nach dem SGB XI von 57 auf 51 Verfahren. Lediglich bei Klagen und Anträge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Eingangszahl von 14 auf 37 angestiegen.

Nach den Worten von Dr. Heuser sind in den Jahresstatistiken der Gerichte nicht nur die Eingangszahlen zu beachten, denn sie können von dem Gericht nicht beeinflusst werden. Ein sehr wichtiger Gradmesser für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit eines Gerichts und des dort beschäftigten Personals sind die Erledigungszahlen. Für das Jahr 2020 weist die Statistik den sehr hohen Zahlenwert von 3.106 Erledigungen aus. Dies bedeutet gegenüber 2019 mit 2.578 Erledigungen einen Anstieg von 20 %. Die 3.106 Erledigungen sind der zweithöchste Wert in der Geschichte der Sozialgerichts Marburg, lediglich im Jahr 2007 waren noch rund 100 Verfahren mehr erledigt worden. Erreicht wurden die hohen Erledigungszahlen in beiden Jahren durch die „Endbearbeitung“ mehrere hundert in früheren Jahren zum Ruhen gebrachten Verfahren aus dem Kassen-Vertragsarztrecht. Nach der in der Sozialgerichtsbarkeit geltenden Aktenordnung müssen Verfahren, die in der Vergangenheit durch einen Ruhensbeschluss „unterbrochen“ worden waren, später endgültig abgearbeitet und abgewickelt werden. Nicht nur für die Richterinnen und Richter, sondern genauso für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten bedeutet dieser Verfahrensgang einen enormen Arbeitsaufwand durch die gewaltige Menge der anzulegenden, wiederauszutragenden und ins Archiv einzulagernden Aktenbestände.

Im Jahr 2020 sind nach den Worten des Direktors in der ersten Jahreshälfte 7,1 Richterstellen besetzt gewesen, in der zweiten Jahreshälfte durch die Beförderung eines Richters an das Hessische Landessozialgericht haben 6,6 Richterinnen/Richter gearbeitet. Im Jahresdurchschnitt waren somit 6,85 Richterarbeitskraftanteile vorhanden. Bei den Eingängen seien damit auf jede/n Richterin/Richter 376,3 entfallen, was einen monatlichen Durchschnitt von 31,3 neuen Verfahren entspricht. Dividiert man die 3.106 Erledigungen durch 6,85 Richterarbeitskraftanteile, so hat in 2020 jede/r Richterin/Richter 453,4 Verfahren erledigt, pro Monat also 37,7. Dies ist ein ungewöhnlich hoher Erledigungsstand, der kaum in einem anderen Sozialgericht erreicht worden sein dürfte.

Die hohen Eingangszahlen an Klagen und Anträgen und die damit verbundenen enormen Aktenumläufe sowie die oben dargestellten Erledigungszahlen, konnten nach den Worten von Dr. Heuser im vergangenen Kalenderjahr nur durch die große Arbeitsleistung und Motivation sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem richterlichen und nichtrichterlichen Dienst (Beamte und Angestellte) bewältigt werden. Hierfür sei allen Bediensteten ein großer Dank abzustatten. Das Sozialgericht Marburg verfügte im Jahr 2020 neben den erwähnten Richterstellen über 3 Beamte von 2,54 AKA, die in der Geschäftsleitung, im Kostenbereich und in der EDV-Administratur tätig waren. Zudem arbeiteten 6 Angestellte in Vollzeit und 10 in Teilzeit, und in den beiden Halbjahren des Kalenderjahres 2020 absolvierten jeweils 3 Fachoberschüler/innen ein 12-monatiges Betriebspraktikum. Hierbei handelt es sich um Fachoberschüler, die im ersten Jahr der Fachoberschule an zwei Tagen in die Berufsschule gehen und an den restlichen drei Wochentagen im Gericht arbeiten.

Ein Blick in die Zukunft und die Entwicklung für das Jahr 2021 ist nach den Worten des Direktors wie immer schwierig, weil es auch in den vergangenen Jahren mitunter überraschende Entwicklungen bei den Eingängen, aber auch den Erledigungen gegeben habe. Ob und in welchem Umfang sich die Corona-Pandemie in den 12 Monaten des Kalenderjahres 2021 auf Klageeingänge und Erledigungen auswirken werde, müsse man abwarten, denn diese sei noch lange nicht vorbei.

Anlagen:

Schaubilder zu Klageeingängen und Erledigungen für die Jahre ab 2011 bis 2020

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