Nr. 6/2026
Mit Wirkung zum 6. Mai 2026 hat Dr. Martin Hofmann die Leitung des Sozialgerichts Gießen übernommen. „Mit Ihnen übernimmt eine Richterpersönlichkeit die Führung des Sozialgerichts Gießen, die in selten anzutreffendem Maß richterliche Kompetenz und Erfahrungen in der Gerichts- wie Justizverwaltung vereint, vielfältigste organisatorische und konzeptionelle Fähigkeiten einbringt, engagiert die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Digitalisierung der Justiz begleitet und mit höchster Sozialkompetenz ihre Aufgaben angeht“, würdigte Präsident Dr. Wolf Herrn Dr. Hofmann bei Übergabe der Urkunde. Der stellvertretenden Direktorin Katharina Wehn dankte er für den verantwortungsvollen und engagierten Einsatz in der Interimszeit.
Werdegang Dr. Martin Hofmann
Im Anschluss an den Zivildienst und eine Zusatzausbildung zum Rettungssanitäter studierte Dr. Hofmann Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität und in einem Aufbaustudium „Zusatzqualifikation im Pharmarecht“ an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem Referendariat am Landgericht Gießen folgte die Promotion an der Justus-Liebig-Universität Gießen mit der Arbeit „Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Apothekers für Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit berufstypischem Verhalten“.
Ab 2010 war Dr. Hofmann im Rahmen des Traineeprogramms für Juristen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in unterschiedlichen Funktionen bei der Polizei und in Regierungspräsidien tätig, bevor er 2014 in den Hessischen Justizdienst am Sozialgericht Marburg eintrat. 2017 bis 2019 war er an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration abgeordnet, wo er unter anderem das Referat „Gesundheits- und Pflegeberufe“ leitete. Nach seiner Rückkehr in den richterlichen Dienst an das Sozialgericht Gießen war er zusätzlich Stellvertreter, von 2020 bis 2023 sodann Leiter des Referats Informationstechnologie am Hessischen Landessozialgericht. In dieser Zeit koordinierte und verantwortete er wesentlich die erfolgreiche Einführung der Elektronischen Prozessakte an den hessischen Sozialgerichten und dem Landessozialgericht. Nach einer Abordnung an das Hessische Landessozialgericht zur Erprobung wurde Dr. Hofmann zum 1. Januar 2023 zum Richter am Hessischen Landessozialgericht ernannt und leitete zusätzlich das Referat für richterliche Organisationsentwicklung am Hessischen Landessozialgericht.
Neben seiner sozialrichterlichen Tätigkeit engagiert sich Dr. Hofmann seit mehreren Jahren in der Ausbildung juristischer Referendarinnen und Referendare und ist Autor in einem Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz. Seit 1. Mai 2025 ist Dr. Hofmann zudem im Nebenamt stellvertretendes richterliches Mitglied am Staatsgerichtshof des Landes Hessen.
Weitere Informationen
Das Sozialgericht Gießen ist eines von sieben Sozialgerichten in Hessen. Die Sozialgerichte entscheiden in ihrer örtlichen Zuständigkeit in erster Instanz in Streitigkeiten unter anderem in Angelegenheiten der Sozialversicherung, des Bürgergelds und der Sozialhilfe. Für Rechtsmittel gegen sozialgerichtliche Entscheidungen ist zweitinstanzlich das Hessische Landessozialgericht mit Sitz in Darmstadt zuständig. Bleiben Beteiligte in Klageverfahren in beiden Instanzen erfolglos, können sie sich in dritter Instanz an das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel wenden.
Die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Gießen erstreckt sich neben der Stadt Gießen auf den Lahn-Dill-Kreis und den Wetteraukreis. Zudem ist das Sozialgericht Gießen hessenweit zuständig für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung. Am Sozialgericht Gießen sind derzeit zehn Richterinnen und Richter sowie 27 nichtrichterliche Beschäftigte tätig. Das Gericht wird von Direktor Dr. Martin Hofmann sowie seiner Stellvertreterin Katharina Wehn geleitet.