Die Qualifikation für diesen anspruchsvollen Beruf erwerben Sie als sogenannte Rechtspfleger-Anwärterinnen und -Anwärter im Rahmen eines dreijährigen dualen Studiums im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die Ausbildung beinhaltet theoretische Studienzeiten an der hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda und berufspraktische Ausbildungszeiten bei einem Amtsgericht sowie einem berufseinführenden Praktikum an einem Sozialgericht am Ende der Ausbildung.
Im Einzelnen gliedert sich der Vorbereitungsdienst in folgende Studienabschnitte:
- Fachstudium I mit einem einwöchigen Einführungspraktikum bei dem Ausbildungsamtsgericht (11,5 Monate)
- Berufspraktikum I (4,5 Monate)
- Fachstudium II (9,5 Monate)
- Berufspraktikum II (7,5 Monate)
- Fachstudium Ill (3 Monate)
In den Fachstudien I-Ill lernen und wohnen Sie in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda. Die Lehrveranstaltungen finden in modernen Hörsälen in kleinen Studiengruppen mit 20 bis 30 Personen statt. Gegen eine geringe Kostenbeteiligung - in bestimmten Fällen auch ohne Kostenbeteiligung - wohnen Sie in möblierten Einzelzimmern mit Telefon und Internet sowie eigenem Badezimmer und erhalten außerdem eine Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) während der Studienphasen.
Als Ausbildungsamtsgerichte kommen die Amtsgerichte Bad Hersfeld, Bad Homburg v. d. H., Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach am Main, Wetzlar und Wiesbaden in Betracht.
Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie eine attraktive Ausbildungsvergütung (Anwärterbezüge) in Höhe von ca. 1.300,00 € brutto und haben Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub für jedes volle Kalenderjahr. Außerdem erhalten Sie ein Hessenticket für die kostenlose ÖPNV-Nutzung in ganz Hessen.
Mit Bestehen der schriftlichen und mündlichen Laufbahnprüfung wird der Diplomgrad „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)" verliehen.