Studierende sitzen in einem Hörsal.

Ausbildung zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) / zum Diplom-Rechtspfleger (FH) beim Landessozialgericht

Beamtin / Beamter des gehobenen Justizdienstes

Entscheidungsfreudigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ein hohes Maß an sozialem Verständnis – das sind die wesentlichen Voraussetzungen für den Beruf der Rechtspflegerin bzw. des Rechtspflegers.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, die in den ihnen durch das Rechtspflegergesetz zugewiesenen Aufgabenbereichen eigenverantwortlich Entscheidungen treffen. In der Sozialgerichtsbarkeit nehmen sie Aufgaben der Kostenbeamtinnen und Kostenbeamten (Kostensachbearbeitung, Rechtsantragsstelle), der Gerichtsverwaltung und/oder der Personalführung wahr.

In den Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter auf Widerruf kann nach dem Ergebnis einer Eignungsprüfung eingestellt werden, wer

  1. die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzt, (Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.)
  2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten,
  3. höchstens 40 Jahre alt ist (hiervon ausgenommen sind in bestimmten Fällen Soldaten auf Zeit mit mindestens zwölfjähriger Dienstzeit),
  4. eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung (Abitur, Fachhochschulreife) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.

Die Qualifikation für diesen anspruchsvollen Beruf erwerben Sie als sogenannte Rechtspfleger-Anwärterinnen und -Anwärter im Rahmen eines dreijährigen dualen Studiums im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Die Ausbildung beinhaltet theoretische Studienzeiten an der hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda und berufspraktische Ausbildungszeiten bei einem Amtsgericht sowie einem berufseinführenden Praktikum an einem Sozialgericht am Ende der Ausbildung.

Im Einzelnen gliedert sich der Vorbereitungsdienst in folgende Studienabschnitte:

  • Fachstudium I mit einem einwöchigen Einführungspraktikum bei dem Ausbildungsamtsgericht (11,5 Monate)
  • Berufspraktikum I (4,5 Monate)
  • Fachstudium II (9,5 Monate)
  • Berufspraktikum II (7,5 Monate)
  • Fachstudium Ill (3 Monate)

In den Fachstudien I-Ill lernen und wohnen Sie in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda. Die Lehrveranstaltungen finden in modernen Hörsälen in kleinen Studiengruppen mit 20 bis 30 Personen statt. Gegen eine geringe Kostenbeteiligung - in bestimmten Fällen auch ohne Kostenbeteiligung - wohnen Sie in möblierten Einzelzimmern mit Telefon und Internet sowie eigenem Badezimmer und erhalten außerdem eine Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) während der Studienphasen.

Als Ausbildungsamtsgerichte kommen die Amtsgerichte Bad Hersfeld, Bad Homburg v. d. H., Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach am Main, Wetzlar und Wiesbaden in Betracht.

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie eine attraktive Ausbildungsvergütung (Anwärterbezüge) in Höhe von ca. 1.300,00 € brutto und haben Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub für jedes volle Kalenderjahr. Außerdem erhalten Sie ein Hessenticket für die kostenlose ÖPNV-Nutzung in ganz Hessen.

Mit Bestehen der schriftlichen und mündlichen Laufbahnprüfung wird der Diplomgrad „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)" verliehen.

Da die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst bedarfsorientiert erfolgen, werden nach bestandener Laufbahnprüfung im Regelfall alle Nachwuchskräfte in ein anschließendes Beamtenverhältnis, zunächst als Beamtin oder Beamter auf Probe (mit dem Ziel der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) übernommen. Die Einstellung erfolgt dann entweder bei einem der sieben Sozialgerichte (Darmstadt, Frankfurt a. M., Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden) oder bei dem Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt.

Es erwartet Sie ein moderner und sicherer Arbeitsplatz mit attraktivem Einkommen und guten Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Flexible Arbeitszeitregelungen, diverse Teilzeitmodelle und die Möglichkeit, die Arbeit mit entsprechender technischer Ausstattung auch außerhalb der Dienststelle zu erledigen („Home-Office"), tragen in hohem Maße zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.

Wenn Sie Interesse an dem Berufsbild der Diplom-Rechtspflegerin (FH) oder des Diplom-Rechtspflegers (FH) gefunden haben, können Sie sich über das Bewerberportal des Landes Hessen bewerben. Die Bewerbung ist jeweils bis zum 31. Oktober für den Einstellungstermin 1. September des darauffolgenden Jahres möglich.

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