Gebäudeansicht des Sozialgerichts Darmstadt

Sozialgericht Darmstadt

Kontakt

Sozialgericht Darmstadt

Fax

+49 611 32761 - 8515

Steubenplatz 14
64293 Darmstadt

DE-Mail: sg-darmstadt@egvp.de-mail.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise

Der Zutritt von allen externen Besuchern beschränkt sich grundsätzlich auf das Erdgeschoss.

Auf allen öffentlich zugänglichen Flächen, wie z.B. den Fluren und Wartebereichen vor den Sitzungssälen, wird das Tragen einer Maske der Schutzklasse FFP2 (oder vergleichbar) oder zumindest einer OP-Maske über Mund und Nase dringend empfohlen.

Aufgrund der aktuellen Lage ist zum Schutz der Mitarbeiter des Sozialgerichts Darmstadt die Rechtsantragstelle geschlossen.

In den Vormittagsstunden liegen ein Klage-/Antragsformular für den Einstweiligen Rechtsschutz zum Mitnehmen aus.
Fragen zum Ausfüllen unserer Formulare werden unter Telefon: +49 6151 804 - 02 beantwortet.

Formulare des Sozialgerichts Darmstadt wird noch verlinkt 

Es ist nicht möglich, per E-Mail Rechtsmittel einzulegen, Anträge zu stellen oder in laufenden Verfahren Schriftsätze einzureichen.

Rechtsmittel, Anträge und Verfahrensschriftsätze, die per E-Mail bei dem Gericht eingehen, bleiben unbearbeitet. Sie werden weder zur Kenntnis genommen noch beantwortet.

Bei dem Sozialgericht Darmstadt ist das sogenannte Digifax eingerichtet, womit es möglich ist, eingehende Schreiben elektronisch weiterzuverarbeiten. 

Grundsätzlich können Sie ab sofort alle Schriftsätze per Telefax an das Sozialgericht Darmstadt an folgende Telefaxnnummer

+49 611 32761 - 8515

senden.

Damit keine Zweifel an der Urheberschaft solcher Schriftsätze auftreten, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass diese unterschrieben sind. Wenn Sie sicherstellen können, dass Sie per Telefax durchgängig erreichbar sind, können Sie dies dem Gericht mitteilen. Liegt hier eine solche Mitteilung vor, erfolgt der weitere Schriftverkehr seitens des Sozialgerichts normalerweise ausschließlich per Telefax. Auch Sie müssen dann keine Schriftsätze mehr im Original auf dem Postweg nachreichen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mittels einfacher E-Mail eine Kommunikation mit dem Gericht nicht möglich ist.

Durch Einwurf einer Postsendung in den gekennzeichneten Fristenbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden.

Der gemeinsame Fristenbriefkasten für das Hessische Landessozialgericht, das Sozialgericht Darmstadt und das Arbeitsgericht Darmstadt befindet sich rechts neben dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes (Steubenplatz 14).