Termine werden gegen telefonische Vereinbarung vergeben.
In dringenden Fällen ist die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts Wiesbaden (1. Stock, Zimmer 1.079) von
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
geöffnet. Eine vorherige Anmeldung an der Pforte bzw. Servicetheke in der Eingangshalle des Justizzentrums ist erforderlich, da die Rechtsantragstelle nicht ständig besetzt ist.
Nach telefonischer Absprache können auch Termine außerhalb der festen Sprechzeiten vereinbart werden.
Zu Protokoll der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle können in der Rechtsantragstelle Klagen erhoben oder Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt werden. Die Klagen bzw. Anträge können aber auch selbst formuliert werden. Hierzu stehen Ihnen Formulare und Merkblätter (siehe oben) bereit.
Eine Rechtsberatung darf in der Rechtsantragstelle nicht erfolgen.