Wenn Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung verhindert sind, unsere Rechtsantragstelle persönlich aufzusuchen, können Sie alternativ unsere Online-Rechtsantragstelle nutzen.
Dort bringt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Sozialgerichts Ihr Anliegen, das Sie über eine Videokonferenzverbindung schildern, in die korrekte Form und gibt Ihren Antrag in den Geschäftsgang. Rechtsgrundlage ist § 129a Absatz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO).