Das Hessische Landessozialgericht erreichen Sie
- mit dem Auto:
über die Autobahnen A 5 (Frankfurt/M. - Heidelberg/Basel) und A 67 (Köln/Wiesbaden - Mannheim). Benutzen Sie bitte die Abfahrt Darmstadt. Sie werden über die Rheinstraße in Richtung Zentrum geleitet und biegen bitte links ab in die Straße "Steubenplatz".
Parkplätze finden Sie gegenüber dem Gerichtsgebäude auf dem Parkplatz sowie in dem öffentlichen Parkhaus in der Mornewegstraße – jeweils gebührenpflichtig.
Schwerbehinderte Menschen können, wenn Sie einen Gerichtstermin haben - nach entsprechender Voranmeldung und Genehmigung - auf dem Parkplatz des Hessischen Landessozialgerichts (oberes Parkdeck, Zufahrt über die Mornewegstraße) gebührenfrei parken. Die Schwerbehindertenparkplätze sind entsprechend gekennzeichnet.
Darüber hinaus sind auf der Mornewegstraße unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude zwei Parkplätze für gehbehinderte Menschen ausgewiesen.
- mit der Deutschen Bahn:
zum Darmstädter Hauptbahnhof über zahlreiche überregionale und regionale Verbindungen. Näheres erfahren Sie über die Auskunft der Deutschen Bahn AG. Vom Hauptbahnhof erreichen Sie das Gerichtsgebäude zu Fuß in etwa 10 Minuten über die Mornewegstraße oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln: mit der Straßenbahn Linie 1 oder den Buslinien D und F bis zur Haltestelle Rhein-/Neckarstraße.
Über die Verkehrsverbindungen des öffentlichen Nahverkehrs informiert Sie der Rhein-Main Verkehrsverbund (RMV).