Geschäftsverteilung der Senate

Wir stellen für Sie den Geschäftsverteilungsplan zur Verfügung.

Hinweis: Die vollständige Geschäftsverteilung kann in der Verwaltung des Landessozialgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsverteilung durch die im laufenden Jahr gefassten Beschlüsse des Präsidiums des Landessozialgerichts verändert werden kann.

Die Zuständigkeit innerhalb des Landessozialgerichts ist durch Geschäftsverteilungspläne geregelt.

Die nachfolgende Übersicht umschreibt die jeweilige Zuständigkeit der Senate stichwortartig.

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