Nr. 11/2026
Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 hat die bisherige Richterin am Landessozialgericht Stefanie Vogl die Leitung des Sozialgerichts Darmstadt übernommen. Präsident Dr. Wolf gratulierte zur Beförderung bei Übergabe der Urkunde „Ihre langjährige richterliche Erfahrung, ihre im Hessischen Ministerium der Justiz als Referatsleiterin und am Hessischen Landessozialgericht als richterliche Referentin für Fortbildungsangelegenheiten bewiesene Leitungs- und Organisationsfähigkeit, ihre tiefgehenden juristischen Kenntnisse und richterlichen Erfahrungen auf nahezu allen Gebieten des Sozialrechts sowie ihr Sinn für das kollegiale Miteinander, das sie auch als Mitglied des Präsidiums des Landessozialgerichts bewiesen hat, befähigen Frau Vogl in herausgehobener Weise für die Leitung eines Sozialgerichts“. Zugleich dankte er dem nunmehr ans BMAS abgeordneten Richter am Landessozialgericht und vormaligen stellvertretenden Direktor des Sozialgerichts Darmstadt Andreas Hofmann und der weiteren aufsichtsführenden Richterin am Sozialgericht Andrea Herrmann für den verantwortungsvollen und engagierten Einsatz in der Interimszeit.
Werdegang Stefanie Vogl
Stefanie Vogl studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.M., bevor sie den Vorbereitungsdienst am Landgericht Frankfurt a.M. absolvierte. Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens und eine Tätigkeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen trat Frau Vogl 2001 in den Hessischen Justizdienst am Sozialgericht Gießen ein. Nach einer Abordnung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundessozialgericht in Kassel sowie einer Erprobungsabordnung am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt erfolgte 2010 die Ernennung als Richterin am Landessozialgericht. 2014 bis 2016 war Frau Vogl an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet und dort als Referatsleiterin unter anderem für Angelegenheiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zuständig. Während ihrer Tätigkeit am Hessischen Landessozialgericht war sie Mitglied des Präsidiums und stellvertretendes Mitglied des Präsidialrates. Seit März 2024 leitete sie zusätzlich zu ihrer richterlichen Tätigkeit das Referat für Aus- und Fortbildung des richterlichen Dienstes und für das Güterichterwesen.
Neben ihrer sozialrichterlichen Tätigkeit publiziert Frau Vogl regelmäßig juristische Fachbeiträge, insbesondere auf dem Gebiet des Sozialen Entschädigungsrechts, der Kranken- und Pflegeversicherung sowie zum Kassenarztrecht. Zudem ist sie im Nebenamt Mitglied des Justizprüfungsamtes Hessen als Prüferin im Zweiten Juristischen Staatsexamen.
Weitere Informationen
Das Sozialgericht Darmstadt ist eines von sieben Sozialgerichten in Hessen. Die Sozialgerichte entscheiden in ihrer örtlichen Zuständigkeit in erster Instanz in Streitigkeiten unter anderem in Angelegenheiten der Sozialversicherung, des Bürgergelds und der Sozialhilfe. Für Rechtsmittel gegen sozialgerichtliche Entscheidungen ist zweitinstanzlich das Hessische Landessozialgericht mit Sitz in Darmstadt zuständig. Bleiben Beteiligte in Klageverfahren in beiden Instanzen erfolglos, können sie sich in dritter Instanz an das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel wenden.
Die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Darmstadt erstreckt sich neben den Städten Darmstadt und Offenbach am Main auf die Landkreise Offenbach, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und Bergstraße sowie den Odenwaldkreis. Am Sozialgericht Darmstadt sind derzeit zwölf Richterinnen und Richter sowie 27 nichtrichterliche Beschäftigte tätig. Es wird von der Direktorin Stefanie Vogl geleitet.