Sozialgericht Marburg

Sozialgericht Marburg konnte Aktenbestand deutlich abbauen

Die Eingangszahlen für Klagen und Eilanträge sind zurückgegangen.

Nr. 02/2022

„Aufgrund geringerer Eingangszahlen als im Durchschnitt der Vorjahre konnte das Sozialgericht Marburg im Kalenderjahr 2021 den Aktenbestand in erfreulichem Maße abbauen.“ Mit diesen Worten begann der Direktor des Sozialgerichts Marburg, Dr. Hans Heuser, den Bericht über den Ablauf des vergangenen Jahres. Er wies zunächst darauf hin, dass das Gesamtjahr 2021 mehr noch als die 9 Monate des Kalenderjahres 2020 von den Einschränkungen und Besonderheiten der Corona-Pandemie gekennzeichnet war. Die in 2020 veränderten Arbeitsabläufe in der internen Aktenbearbeitung und vor allen bei den Sitzungstätigkeiten der Richterinnen und Richter (mündliche Verhandlungen in Kammerbesetzung und Erörterungstermine) bestanden auch in 2021 unverändert fort. Als Konsequenz daraus fanden in 2021 etwas weniger mündliche Verhandlungen als im Durchschnitt der Vorjahre statt. Dennoch konnte Dr. Heuser bei Vorlage der statistischen Zahlen für 2021 berichten, dass mit 2157 eine erfreulich hohe Erledigungsquote erreicht worden ist.

Wie in jeder Jahresbilanz beginnt die statistische Auswertung des umfangreichen Zahlenmaterials mit der Darstellung der Eingangszahlen von Klagen und Eilanträgen. Nach den Worten des Direktors sind in 2021 1609 Klagen und Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen eingereicht worden. Dies ist die geringste Eingangszahl der letzten 10 Kalenderjahre. Die Gründe hierfür sind nur schwer zu ermitteln und können nicht – wie in vielen anderen Lebensbereichen – mit der Corona-Pandemie begründet werden. Denn wenn eine Versicherte / ein Versicherter Rente wegen Erwerbsminderung beantragt oder einen Pflegegrad erreichen will und dieser Antrag von der zuständigen Behörde abgelehnt worden ist, beginnen Fristen zu laufen, die eingehalten werden müssen und die Antragstellerin/der Antragsteller kann nicht bis zum Abklingen der Corona-Inzidenzzahlen warten.

Die meisten Neuklagen waren im vergangen Jahr im Bereich des Vertragsarztrechts mit 337 Verfahren zu verzeichnen, gefolgt von Verfahren aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V mit 355 Verfahren, mit weitem Abstand folgen dann die Eingänge im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI mit 188 Verfahren (im Vorjahr 196) und aus dem Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX mit 150 Eingängen. Die in früheren Jahren hohen Eingangszahlen bei Verfahren nach dem SGB II (Hartz IV) sind kontinuierlich zurückgegangen und in 2021 wurden 157 Neuklagen bzw. Anträge gezählt. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III waren es 77, im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII 84 Verfahren (gegenüber 86 im Vorjahr); lediglich im Bereich der Pflegeversicherung nach dem SGB XI war ein Anstieg von 51 Eingängen in 2020 auf 53 in 2021 gezählt worden.

Nach den Worten von Dr. Heuser sind in den Jahresstatistiken der Gerichte nicht nur die Eingangszahlen zu beachten, denn sie können von dem Gericht nicht beeinflusst werden. Ein sehr wichtiger Gradmesser für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit eines Gerichts und des dort beschäftigten Personals sind die Erledigungszahlen. Für das Jahr 2021 weist die Statistik 2157 Erledigungen aus. Damit sind im vergangenen Jahr 548 Rechtsstreite mehr erledigt worden als im gleichen Zeitraum neu eingegangen sind. Dies führt dazu, dass der Aktenbestand, d.h. die zu einem bestimmten Zeitpunkt anhängig laufenden Verfahren erfreulich vermindert werden konnten. Der Aktenbestand am 31.12.2020 belief sich noch auf 2254 Verfahren, am 31.12.2021 waren es 2007. Nicht nur für die Richterinnen und Richter, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten ist es „ein Erfolgserlebnis“, den Aktenbestand so deutlich zu vermindern. Auch für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Marburg bedeutet ein geringerer Bestand, dass die anhängig werdenden Verfahren zügig bearbeitet werden können.

Im Jahr 2021 sind nach den Worten des Direktors durchgängig 7,1 Richterstellen besetzt gewesen. Der Bestandsabbau konnte durch die große Arbeitsleistung und Motivation sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem richterlichen und nichtrichterlichen Dienst (Beamte und Justizbeschäftigte) bewältigt werden. Hierfür ist allen Bediensteten ein großer Dank abzustatten. Das Sozialgericht Marburg verfügte im Jahr 2021 neben den erwähnten Richterstellen über 3 Beamte mit 2,50 AKA, zudem arbeiteten 7 Angestellte in Vollzeit und 9 in Teilzeit, und in den beiden Halbjahren des Kalenderjahres 2021 absolvierten jeweils 3 Fachoberschülerinnen bzw. Fachoberschüler ein 12-monatiges Betriebspraktikum. Hierbei handelt es sich um Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler, die im ersten Jahr der Fachoberschule an zwei Tagen die Berufsschule besuchen und an den restlichen drei Wochentagen im Gericht arbeiten. Zudem sind die im Stellenplan ausgewiesenen zwei Ausbildungsplätze mit je einer weiblichen und einem männlichen Auszubildenden besetzt.
Ein Blick in die Zukunft und auf die Entwicklung für das Jahr 2022 ist nach den Worten des Direktors wie immer schwierig, weil es auch in den vergangenen Jahren mitunter überraschende Entwicklungen bei den Eingängen, aber auch den Erledigungen gegeben habe. Ob und in welchem Umfang sich die Corona-Pandemie und die besorgniserregende Entwicklung in der Welt in den 12 Monaten des Kalenderjahres 2022 auf Eingänge und Erledigungen auswirken werde, bleibe abzuwarten.

Klageeingänge und Erledigungen für die Jahre ab 2012 bis 2021
JahrEingängeErledigungen
201221862222
201324622380
201421022117
201524111997
201625692111
201723212217
201821762056
201923722578
202025503106
202116092157

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