Hessisches Landessozialgericht Darmstadt

Richterin Katharina Wehn neue stellvertretende Direktorin

Der stellvertretende Direktor Dr. Robert Horn wurde in den Ruhestand verabschiedet.

2/2026

Mit Ablauf des 31. Januar 2026 ist der stellvertretende Direktor des Sozialgerichts Gießen, Dr. Robert Horn, nach fast 35 Jahren im Dienste der hessischen Sozialgerichtsbarkeit in den Ruhestand getreten.

Dr. Horn begann seine Laufbahn in der hessischen Justiz am 1. August 1991 als Richter kraft Auftrags bei den Sozialgerichten Frankfurt am Main und Marburg, bevor er ein Jahr später zum Richter auf Lebenszeit beim Sozialgericht Marburg ernannt wurde. Dort war er – lediglich unterbrochen durch zwei Abordnungen an das Hessische Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung von Januar 1994 bis Mai 1995 sowie an das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt von April 1996 bis April 1997 – bis zum 14. Mai 2002 tätig. Sein weiterer Weg führte ihn dann über das Sozialgericht Frankfurt am Main an das Sozialgericht Gießen, dessen stellvertretender Direktor er am 26. Oktober 2016 wurde und dessen Geschicke er seit April 2024 aufgrund krankheitsbedingter Vakanz der Gerichtsleiterstelle verantwortungsvoll und engagiert lenkte. Hierfür und für seinen langjährigen, vorbildlichen Einsatz für die hessische Sozialgerichtsbarkeit dankte ihm der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Wilhelm Wolf anlässlich der Übergabe der Ruhestandsurkunde bereits Ende November vergangenen Jahres und verband diese Würdigung des verdienten Sozialrichters und amtierenden Behördenleiters mit den besten Wünschen für den bevorstehenden Ruhestand.

Die Nachfolge von Dr. Horn hat zum 1. Februar 2026 Katharina Wehn angetreten, die bislang als Richterin am Landessozialgericht in Darmstadt tätig war. Präsident Dr. Wolf zeigte sich äußerst erfreut darüber, dass es gelungen ist, diese wichtige Position beim Sozialgericht Gießen zeitgleich mit dem Eintritt von Herrn Dr. Horn in den Ruhestand zu besetzen.

Katharina Wehn, Jahrgang 1976, absolvierte nach ihrem Abitur im Jahr 1995 zunächst die Ausbildung zur Diplom-Rechtspflegerin, bevor sie im Jahr 1999 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen aufnahm. Nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt an der University of Warwick, Coventry (England) und der Fortsetzung des Studiums an der Universität Hannover legte sie im Jahr 2005 das erste Juristische Staatsexamen erfolgreich ab. Im Jahr 2007 folgte nach dem Referendariat die zweite Juristische Staatsprüfung. Ihre Laufbahn in der hessischen Justiz begann sie am 2. Juli 2007 als Richterin auf Probe bei dem Sozialgericht Gießen. Nach weiteren Erprobungsstationen wurde sie mit Wirkung zum 2. Januar 2011 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Vom 1. Juni 2014 bis 31. Mai 2016 war Katharina Wehn als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und vom 1. Januar 2018 bis 30. September 2018 an das Hessische Landessozialgericht abgeordnet. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Landessozialgericht am 8. April 2020 nahm Frau Wehn ihre Tätigkeit als Richterin am Hessischen Landessozialgericht im 5. Senat auf, der im Schwerpunkt zuständig ist für Streitigkeiten auf dem Gebiet der Gesetzlichen Rentenversicherung, für das Elterngeld- und Kindergeldrecht sowie für das Schwerbehindertenrecht. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war Frau Wehn auch langjährig als Präsidialrichterin mit Verwaltungsaufgaben betraut.

Anlässlich der Aushändigung des Versetzungserlasses betonte Präsident Dr. Wolf: „Bei Frau Wehn handelt es sich um eine fachlich wie sozial hochkompetente Kollegin, die weitreichende richterliche und Verwaltungserfahrung mit hoher Einsatzbereitschaft verbindet. Ich freue mich sehr, dass sie sich der Aufgabe und Herausforderung einer stellvertretenden Gerichtsleitung stellt und sie ihre Führungsaufgabe am 1. Februar 2026 am Sozialgericht Gießen übernehmen wird. Für ihre neue Aufgabe wünsche ich ihr alles Gute und viel Erfolg.“

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