Nr. 10/2026
Hohe Eingangszahlen in der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit in 2025
„Nach Jahren rückläufiger Verfahrenszahlen sieht sich die Hessische Sozialgerichtsbarkeit seit 2025 mit weiter zunehmender Tendenz einer sehr hohen Eingangsbelastung insbesondere bei Eilverfahren gegenüber“ eröffnete der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Wolf die diesjährige Jahrespressekonferenz der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit.
Neben der Anzahl der Verfahren erhöhe sich der Arbeitsaufwand in den einzelnen Verfahren zudem erheblich durch Schriftsätze, die mittels Künstlicher Intelligenz erstellt worden seien. Diese seien nicht nur deutlich überdurchschnittlich umfangreich, sondern stellten nicht selten unzutreffende Sachverhalte dar und verwiesen fehlerhaft auf Rechtsprechung oder Literatur, die tatsächlich nicht existiere bzw. ohne jede Relevanz für den jeweiligen Fall sei. „In der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit arbeiten sehr engagierte Menschen im richterlichen sowie im nichtrichterlichen Bereich. Dennoch ist diese Belastung auf Dauer schwer zu kompensieren. Die Situation sollte zum Anlass genommen werden, neben einer ausreichenden Personalausstattung den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit zu forcieren und die Kostenfreiheit sozialgerichtlicher Verfahren zu überdenken“ führte Dr. Wolf aus.
Im personellen Bereich bilde sich der demografische Wandel nunmehr in der Neubesetzung von vier Gerichtsleitungen ab. „Es freut mich sehr, dass mit der neuen Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden und mit dem neuen Direktor des Sozialgerichts Gießen Kollegen Leitungsfunktionen übernommen haben, die neben einer tiefen Verwaltungserfahrung und einem breiten Verständnis für die Belange eines Sozialgerichts und der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit zudem gleichermaßen Geschick bei der Personalführung wie bei der Außendarstellung eines Gerichts besitzen“ betonte Präsident Dr. Wolf. Die Bewerbungsverfahren für die Stellen der Direktorin bzw. des Direktors an den Sozialgerichten Darmstadt und Kassel würden voraussichtlich in den nächsten Wochen abgeschlossen werden.
2025 fast 20 Prozent mehr Eingänge an den Sozialgerichten
An den sieben hessischen Sozialgerichten sind im Jahr 2025 fast 20 Prozent mehr neue Verfahren (Klage- und Eilverfahren) als 2024 eingegangen. Besonders stark gestiegen sind die Eingangszahlen in den Rechtsgebieten der Arbeitsförderung (SGB III) mit 29 Prozent, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit 42 Prozent und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit 32 Prozent. Zugleich wurden an den Sozialgerichten fast acht Prozent mehr Rechtsstreitigkeiten als 2024 erledigt, wodurch der Bestand nur marginal stieg. Am Hessischen Landessozialgericht sind 2025 fast vier Prozent mehr Verfahren als im Vorjahr eingegangen. In den Rechtsgebieten Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit 41 Prozent und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit 73 Prozent sind die größten Steigerungen zu verzeichnen. Der Bestand des Hessischen Landessozialgerichts verblieb aufgrund unveränderter Anzahl erledigter Verfahren auf gleichbleibendem Niveau. Dies ist insoweit ein erfreuliches Ergebnis, als das Landessozialgericht in erheblichem Umfang Vakanzen im Bereich des Richterdienstes zu kompensieren hatte.
Eilverfahren dauern an den Sozialgerichten im Schnitt nur 1,2 Monate
Eilverfahren konnten 2025 an den hessischen Sozialgerichten in durchschnittlich 1,2 Monaten abgeschlossen werden, entsprechende Beschwerdeverfahren am Hessischen Landessozialgericht in 1,5 Monaten. „Die Zahlen zeigen: Trotz hoher Eingangsbelastung wird der wichtige Rechtsschutz Betroffener in Eilsituationen stets sichergestellt“ hob der Präsident Dr. Wolf hervor. Zugleich dauerten Klageverfahren an den Sozialgerichten sowie Berufungsverfahren am Hessischen Landessozialgericht nur geringfügig länger als 2024.
Weiterhin hohe Eingangszahlen 2026
An den Sozialgerichten setzt sich der erhebliche Anstieg der Verfahrenseingänge 2026 unvermindert fort. Die Eingangszahlen im ersten Quartal 2026 waren bereits um 46 Prozent höher im Vergleich zum ersten Quartal 2025. Zudem lag der Anteil der Eilverfahren bei 23 Prozent, im Vorjahresquartal lediglich bei 15 Prozent. Betroffen waren weiterhin wesentlich mit 37 Prozent aller Eingänge die steuerfinanzierten bedürftigkeitsabhängigen Leistungen (Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Angelegenheiten der Sozialhilfe (SGB XII einschließlich Teil 2 des SGB IX). Ein ähnliches Bild zeichnet sich am Hessischen Landessozialgericht. Hier lagen die Verfahrenszahlen im ersten Quartal 2026 bereits um 12 Prozent höher im Vergleich zum Vorjahresquartal. „Es ist damit zu rechnen, dass die anhaltend hohen Eingangszahlen im Verlauf des Jahres aufgrund bereits erfolgter Rechtsänderungen wie der ‚Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende‘ sowie geplanter Reformen beispielsweise in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung weiter steigen werden“ prognostizierte Dr. Wolf.