Viele Verfahren beendet - Anzahl anhängiger Rechtsstreitigkeiten deutlich reduziert
Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie hat die hessische Sozialgerichtsbarkeit die besonderen Herausforderungen im Spannungsfeld von Justizgewährleistungsanspruch und Gesundheitsschutz erfolgreich gemeistert und den Menschen mit ihren oft existentiellen sozialrechtlichen Anliegen einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gewähren können. Das umfangreiche Hygienekonzept, das umsichtige Verhalten der in der Justiz Beschäftigten wie auch der Verfahrensbeteiligten und nicht zuletzt auch die hohe Impfbereitschaft unter den Bediensteten haben maßgeblich dazu beigetragen, dass effektiver Rechtschutz durchgehend gewährt werden konnte.
„Die hessischen Sozialgerichte haben trotz der durch die Pandemie erschwerten Bedingungen im vergangenen Jahr 23.903 Verfahren erledigt. Das übertrifft die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu eingegangenen Verfahren deutlich. Dies ist ein sehr beachtliches Ergebnis und unterstreicht in besonderem Maße die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der hessischen Sozialgerichtsbarkeit.
Hierzu beigetragen haben vor allem der besondere Einsatz aller Beschäftigten sowie deren verantwortungsvoller Umgang mit der Corona-Pandemie, einhergehend mit erfreulich geringen coronabedingten Ausfallzeiten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt mein besonderer Dank“, betonte der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Alexander Seitz anlässlich der Vorstellung der Jahresbilanz.
20.120 neue Klage- und Eilverfahren im Jahr 2021
Im vergangenen Jahr sind 20.120 neue Klage- und Eilverfahren an den hessischen Sozialgerichten eingegangen - gegenüber den Rekordeingängen in den Jahren 2018/2019 (27.879 bzw. 26.835) und 23.245 neuen Verfahren im Jahr 2020 ein deutlicher Rückgang. Beim Landessozialgericht ist hingegen mit 2.077 neuen Berufungs- und Beschwerdeverfahren sowie erstinstanzlichen Verfahren für das Jahr 2021 eine Steigerung zu verzeichnen (2020: 1.960 Verfahren).
Anzahl anhängiger Verfahren deutlich reduziert
An den Sozialgerichten sind im vergangenen Jahr 23.903 Verfahren durch gerichtliche Entscheidungen sowie Anerkenntnisse, Rücknahmen und Vergleiche seitens der Verfahrensbeteiligten beendet worden. Dadurch konnte die Anzahl anhängiger Verfahren von 35.607 (Ende 2020) auf 31.824 (Ende 2021) und damit um 11 % maßgeblich reduziert werden. Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung.
Am Landessozialgericht konnte mit 2.114 erledigten Verfahren ebenfalls der Bestand verringert werden (Ende 2021 waren 2.165 Verfahren anhängig - Ende 2020 hingegen 2.201 Verfahren).
Die meisten Verfahren im Krankenversicherungsrecht
Gerichtspräsident Dr. Seitz erläutert: „5.806 Verfahren und damit 29 % aller im vergangenen Jahr neu an den Sozialgerichten eingegangenen Verfahren betreffen das Krankenversicherungsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist damit bereits seit 4 Jahren am stärksten vertreten. Im Vergleich dazu sind im Rentenversicherungsrecht 2.206 Verfahren, im Unfallversicherungsrecht 1.001 Verfahren, im Arbeitsförderungsrecht 1.621 Verfahren, im Schwerbehindertenrecht 2.431 Verfahren, im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) 3.910 Verfahren sowie im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz weitere 1.474 Verfahren zu verzeichnen“.
Der deutliche Rückgang im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) um 27 % gegenüber dem Jahr 2020 ist auf die reduzierten Bedarfsprüfungen während der Pandemie zurückzuführen.
Elektronische Gerichtsakte in der Sozialgerichtsbarkeit
In der hessischen Justiz ist die Sozialgerichtsbarkeit weiterhin Vorreiter bei der Digitalisierung. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt im vergangenen Jahr werden am Sozialgericht Kassel bereits alle seit dem 1. Januar 2022 eingegangenen Verfahren rein elektronisch geführt. Derzeit testet das Landessozialgericht die rein elektronische Gerichtsakte. Wann die gesamte hessische Sozialgerichtsbarkeit in den Regelbetrieb der elektronischen Aktenführung übergehen wird, lässt sich aktuell noch nicht vorhersagen.
Aus der bisherigen Praxis mit der elektronischen Gerichtsakte lässt sich allerdings schon jetzt feststellen, dass der Umstellungsprozess eine große Herausforderung für die (gesamte) Justiz bedeutet. Alle Beschäftigte sind zunächst ausreichend in der Bedienung des neuen Programms „e2A“ zu schulen. Viele Arbeitsabläufe sind völlig neu zu generieren, bewährte Routinen müssen erst erarbeitet werden. Bis zur entsprechenden geänderten Rechtslage ist parallel die Papierakte weiterzuführen.
„Damit auch während der Umstellungsphase effektiver Rechtsschutz gewährt werden kann, braucht es ausreichende personelle Ressourcen. Dies betrifft - neben dem Schulungspersonal - insbesondere den Bereich der Serviceeinheiten bzw. Geschäftsstellen. Aber auch für die Richterinnen und Richter sowie die Verwaltung der Gerichte ist der Umstellungsprozess mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden“, betont Dr. Seitz.
Generationenwechsel in der Richterschaft
Die hessische Sozialgerichtsbarkeit steht vor einem großen demographischen Wandel in der Richterschaft. In den Jahren 2022/2023 gehen 14 Richterinnen und Richter in den Ruhestand. Damit sind 12 % der insgesamt 116 Richterplanstellen (in beiden Instanzen) innerhalb von zwei Jahren neu zu besetzen. Bereits aktuell sind an den sieben hessischen Sozialgerichten (84 Richterplanstellen) 21 Proberichterinnen und Proberichter tätig.
Coronabedingte Verfahren vor den Sozialgerichten
Bei den hessischen Sozialgerichten sind auch im vergangenen Jahr hunderte coronabedingte Verfahren eingegangen. Diese betreffen insbesondere die Rechtsgebiete Grundsicherung (Hartz IV sowie Sozialhilfe) und Arbeitsförderung. Streitig ist dabei unter anderem die Erstattung der Kosten für FFP2-Masken, die Bewilligung von Laptops oder Tablets oder die Glaubhaftmachung von Umsatzeinbußen. Sehr häufig wird auch um die Bewilligung von Kurzarbeitergeld gestritten.
Wegen Covid-19 sind bei den Berufsgenossenschaften bereits mehr als 200.000 Verdachtsanzeigen in Bezug auf eine Berufskrankheit und über 40.000 wegen eines Arbeitsunfalls gestellt worden. Wie viele der erkrankten Versicherten gegen ablehnende Verwaltungsentscheidungen vor den Sozialgerichten klagen werden, bleibt abzuwarten. Dies gilt gleichermaßen hinsichtlich der noch ausstehenden Entscheidungen über die Anerkennung von Impfschäden. Darüber hinaus hat die Bundesagentur für Arbeit bereits damit begonnen, das vorläufig gewährte Kurzarbeitergeld abschließend zu überprüfen. Auch insoweit ist in der Folge mit Klageverfahren gegen Rückforderungen zu rechnen.
Hinzu kommen die Gesetzesänderungen wie z.B. zum Unfallversicherungsschutz im Homeoffice oder die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die neue Rechtsfragen aufwerfen: Ist ein häuslicher Unfall während des Homeoffices geschehen und als Arbeitsunfall anzuerkennen? Muss ein Arbeitnehmer Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I hinnehmen, wenn er mangels Immunitätsnachweis nicht im Gesundheitsbereich arbeiten darf? Hierüber wird im Streitfall von den Sozialgerichten zu entscheiden sein.
Die Prognose von Dr. Seitz: „Für die hessische Sozialgerichtsbarkeit kann schon jetzt auch für dieses Jahr von zahlreichen coronabedingten Verfahren ausgegangen werden“.