Nr. 03/2022
Nach den Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes, die auch für Richterinnen und Richter Gültigkeit haben, erreichen Berufstätige des Geburtsjahrgangs 1956 die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 10 Monaten. Für den am 17. September 1956 geborenen Direktor des Sozialgerichts Marburg, Dr. Hans Heuser, bedeutet dies, dass seine Tätigkeit mit Ablauf des 31. Juli 2022 zu Ende geht.
Dr. Heuser war nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Geschichte (abgeschlossen mit 2. Juristischem Staatsexamen und Magister Artium) zunächst als wissenschaftlicher Assistent am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen tätig, anschließend knapp vier Jahre in dem Regierungspräsidium Gießen. Am 1. März 1991 trat er seinen Richterdienst an dem Sozialgericht in Frankfurt/Main an, wechselte am 1. März 1994 an das Sozialgericht Marburg und war im Jahr 2000 abgeordnet an das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt. Am 29. Juli 2002 überreichte ihm der damalige Justizminister, Dr. Christean Wagner, die Ernennungsurkunde zum Direktor des Sozialgerichts Marburg.
Der Rückblick auf 31 Jahre und 5 Monate richterlicher Tätigkeit zeige, so der künftige Ruheständler, dass in diesem Zeitraum viele kleine und eine – noch andauernde - große Veränderung/en eingetreten seien. Die „kleinen Veränderungen“ betrafen die Änderungen der örtlichen Zuständigkeiten der hessischen Sozialgerichte ab dem Jahr 2011. Bis dahin war die Zuständigkeit ausgerichtet auf die umliegenden Bezirke der Amtsgerichte in Marburg, Biedenkopf, Frankenberg, Kirchhain und Schwalmstadt. Seitdem ist die Zuständigkeit der hessischen Sozialgerichte nach den Grenzen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte geregelt und das SG Marburg ist zuständig für die Landkreise Marburg-Biedenkopf und Waldeck-Frankenberg.
Bereits zuvor (im Jahr 2005) war die sachliche Zuständigkeit erweitert worden. Die Sozialgerichte hatten von da an Klagen und einstweilige Anträge aus dem Bereich des Sozialgesetzbuches II (umgangssprachlich „Hartz 4“ genannt) und der Sozialhilfe nach dem SGB XII zu bearbeiten. Für die Fälle aus der Sozialhilfe war bis dahin die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig gewesen. Zudem wurde nach einem Beschluss des Hessischen Landtags das Hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz dahingehend geändert, dass die landesweite Zuständigkeit für Verfahren aus dem Kassenarzt-/Vertragsarztrecht von dem SG Frankfurt/Main auf das SG Marburg übertragen worden ist. Diese neuen Zuständigkeiten haben damals zu einer Verdopplung des Arbeitsaufkommens geführt: Bis 2004 sind bei dem Sozialgericht Marburg jedes Jahr zwischen 800 bis maximal 1000 neue Klagen und Eilanträge eingegangen. Ab 2005 hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jedem Kalenderjahr mehr als 2000 neue Verfahren zu bearbeiten. Für dieses hohe Arbeitsaufkommen sei das Personal von dem Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt bzw. dem Ministerium der Justiz in Wiesbaden durch Zuweisung neuer Stellen im richterlichen Dienst, als auch im Bereich der Angestellten (jetzt Justizbeschäftigte) unterstützt worden. So seien bis zum Jahr 2004 vier Richterinnen und Richter tätig gewesen, zuletzt waren es sieben, teilweise sogar acht. Einen ähnlichen personellen Aufwuchs habe es auch im nichtrichterlichen Dienst gegeben.
Die größte dauerhafte Veränderung habe die „Digitalisierung“ gebracht. Als er am 1. März 1994 seinen Dienst bei dem SG Marburg angetreten habe, so Dr. Heuser, habe es mehrere gut funktionierende elektrische Schreibmaschinen und einen recht einfachen Fotokopierer gegeben. Im Jahr 1995 seien dem Gericht die ersten zwei Computer zugewiesen worden, mit der Maßgabe, dass sich die damaligen Angestellten abwechselnd maximal zwei Stunden pro Tag einarbeiten sollten. Vor ca. 15 Jahren habe in der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit die Einführung der elektronischen Akte begonnen. In diesem Projekt sei man inzwischen sehr weit fortgeschritten und spätestens ab 1. Januar 2026 sollen an den Gerichten die Verfahren ausschließlich elektronisch (d.h. papierlos) bearbeitet werden. Sowohl für die Richterschaft, als auch den nichtrichterlichen Dienst (Beamtinnen und Beamte sowie Justizbeschäftigte) beginne tatsächlich ein neues Zeitalter. Seit es in Europa und Deutschland Gericht gebe, seien die jeweiligen Verfahren auf Papier bearbeitet worden, welches in Aktendeckel in unterschiedlichen Farben eingebunden wurde. Jetzt und in Zukunft werde alles elektronisch bearbeitet, was sich in den vergangenen zwei Jahren in der Corona-Pandemie von großem Vorteil erwiesen habe, denn so konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Teil auch von dem häuslichen Arbeitsplatz aus die Vorgänge bearbeiten. Die Einführung der E-Akte könne durchaus als „Quantensprung“ bezeichnet werden, den alle Bediensteten mitgemacht haben, je nach Lebensalter unterschiedlich schnell und zum Teil aus Überzeugung oder auch „weil es sein musste“.
In seiner Dienstzeit als Direktor des Sozialgerichts habe er immer großen Wert auf Ausbildung und Fortbildung gelegt, so Dr. Heuser. In den vergangenen 20 Jahren wurden an dem SG Marburg zahlreiche junge Frauen zu Verwaltungsfachangestellten und später Fachangestellte für Bürokommunikation ausgebildet und alle haben nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung einen Arbeitsplatz im eigenen Gericht oder in anderen Behörden/Einrichtungen gefunden. Weiter habe man seit 2006 zahlreichen Schülerinnen und Schülern der Fachoberschule die Möglichkeit geben können, ihre jeweils ein Jahr dauernde praktische Ausbildung an dem Gericht zu absolvieren. Hier hätten die jungen Menschen erste Einblicke und ein konkretes Erleben der Arbeitswelt finden können. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass das Sozialgericht immer wieder Menschen über 50 Jahre mit dem Schwerbehindertenstatus (Grad der Behinderung von 50 oder mehr) meist in Vollzeit, vereinzelt auch in Teilzeit eingestellt hat, damit diese am Erwerbsleben teilnehmen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Die von den vereinten Nationen vor ca. 15 Jahren ausgerufene Inklusion habe hier nachweisbar und erfolgreich umgesetzt werden können.
Ein besonderes Erleben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts Marburg sei der in 2017 stattgefundene Umzug in eine andere Liegenschaft gewesen. Das im Jahr 1954 eingerichtete Sozialgericht Marburg sei bis Ende 2017 in der Gutenbergstraße 29 im Südviertel untergebracht gewesen, anfangs zusammen mit dem Arbeitsgericht; jetzt befindet sich das Gericht in dem Behördenstandort „Am Mühlgraben“ in der Robert-Koch-Straße 17 im Nordviertel der Universitätsstadt Marburg.
Für die Zukunft sieht der Ende diesen Monats ausscheidende Direktor das Sozialgericht Marburg gut aufgestellt und ausgestattet; alle Richterinnen und Richter seien unter 50 Jahre alt und auch im nichtrichterlichen Dienst bestehe das Personal aus einer guten Mischung von erfahrenen langjährigen Mitarbeiter*innen und sehr jungen Beschäftigten, die zum Teil am eigenen Gericht ausgebildet wurden, also bestens mit der gesamten Materie vertraut und alle sehr motiviert sind, die tagtäglich anfallende Arbeit zeitnah, gründlich und kompetent zu bewältigen.