Nr. 05/2026
Mit Ablauf des 30. April 2026 tritt der Direktor des Sozialgerichts Kassel, Vasco Knickrehm, nach fast 38 Jahren Tätigkeit in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit in den Ruhestand ein.
Nach einstufiger Juristenausbildung an der Universität Hamburg mit einem Schwerpunkt im Arbeits- und Sozialrecht und Tätigkeit als Referent bei dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger begann Vasco Knickrehm seine Richterlaufbahn im August 1988 am Sozialgericht Darmstadt. Auf seine Ernennung zum Richter auf Lebenszeit 1991 folgten ab Oktober 2002 eine fünfmonatige Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz sowie im Anschluss ab Februar 2003 eine achtmonatige Abordnung an das Hessische Landessozialgericht. Nach weiterer Tätigkeit am Sozialgericht Darmstadt wurde er im April 2004 zum Richter am Landessozialgericht in Darmstadt ernannt. Seit 8. Juni 2006 leitete er verantwortungsvoll und engagiert als Direktor das Sozialgericht Kassel. Während dieser Zeit wurden dort mehrere wesentliche Neuerungen für die Digitalisierung der Justiz getestet, zuletzt die Elektronische Gerichtsakte, und wichtige Erkenntnisse für den späteren erfolgreichen Einsatz in der gesamten Hessischen Justiz gewonnen. Zusätzlich war Vasco Knickrehm im Nebenamt langjährig Mitglied im Richterwahlausschuss. Sein besonderes Interesse an einer verständlichen Vermittlung von Sozialrecht zeigt sich in seinen vielfältigen Veröffentlichungen und Vorträgen, zudem engagiert er sich in der sozialrechtlichen Aus- und Fortbildung. Für sein langjähriges und vorbildliches Engagement dankte der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Wilhelm Wolf Vasco Knickrehm anlässlich der Übergabe der Ruhestandsurkunde im April dieses Jahres und verabschiedete ihn mit den besten Wünschen.
Weitere Informationen zum Sozialgericht Kassel
Das Sozialgericht Kassel ist eines von sieben Sozialgerichten in Hessen. Die Sozialgerichte entscheiden in ihrer örtlichen Zuständigkeit in erster Instanz in Streitigkeiten unter anderem in Angelegenheiten der Sozialversicherung, des Bürgergelds und der Sozialhilfe. Für Rechtsmittel gegen sozialgerichtliche Entscheidungen ist zweitinstanzlich das Hessische Landessozialgericht mit Sitz in Darmstadt zuständig. Bleiben Beteiligte in Klageverfahren in beiden Instanzen erfolglos, können sie sich in dritter Instanz an das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel wenden.
Die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Kassel erstreckt sich neben der Stadt Kassel auf den Landkreis Kassel, den Schwalm-Eder-Kreis und den Werra-Meißner-Kreis. Am Sozialgericht Kassel sind derzeit zwölf Richterinnen und Richter sowie 29 nichtrichterliche Beschäftigte tätig. Es wird von einer Richterin als Direktorin oder einem Richter als Direktor geleitet.