Mündliche Verhandlungen vor den Sozialgerichten bzw. dem Hessischen Landessozialgericht sind grundsätzlich öffentlich. Jeder hat das Recht, an mündlichen Verhandlungen vor Gericht teilzunehmen.
Eine Übersendung gerichtliche Entscheidungen kann auch schriftlich (per Brief, Telefax oder E-Mail) und unter Angabe von Name, Adresse sowie rechtlichem Interesse angefordert werden.