Personen, die als Detektive von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren Namen tätig werden und kein Unternehmerrisiko tragen, sind bei dieser Firma abhängig beschäftigt.
Jobcenter muss Kosten für Corona-Test nicht bezahlen
Der 45-jährige Antragsteller bezieht Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) und hat in einem gerichtlichen Eilverfahren verlangt, das Jobcenter zur vorläufigen Übernahme der Kosten eines Corona-Tests in Höhe von 200,00 EUR zu verpflichten.