Sozialgericht Kassel geht den entscheidenden Schritt zur Digitalisierung des Gerichtsverfahrens.
Seit dem 15. Februar 2022, und damit seit etwas mehr als einem Monat, arbeiten alle Kammern des Sozialgerichts mit einer digitalen elektronischen Akte.
Das Sozialgericht Kassel ist damit das erste Gericht in Hessen, in dem alle neu eingehenden Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz elektronisch geführt und bearbeitet werden.
Nachdem im vergangenen Jahr bereits sechs Kammern des Sozialgerichts auf eine elektronische Aktenführung umgestellt wurden, ist jetzt ein weiterer bedeutsamer Schritt auf dem Weg zur führenden elektronischen Gerichtsakte zurückgelegt worden.
Seit dem 15. Februar arbeiten alle Richter:innen des Sozialgerichts Kassel mit einer elektronischen Akte in den Verfahren, die seit dem 1. Januar 2022 bei dem Gericht anhängig wurden. „Schon jetzt werden nahezu die Hälfte aller derzeit anhängigen Rechtsstreite des Sozialgerichts Kassel elektronisch geführt. Damit sind wir hier in Kassel einen entscheidenden Schritt hin zu einer medienbruchfreien elektronischen Aktenführung gegangen, der ein Wegweiser für die Hessische Justiz zur Einführung einer elektronischen Gerichtsakte sein kann,“ so der Direktor des Sozialgerichts Kassel, V. Knickrehm.